
1.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von ATB erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit
der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Entgegenstehende AGB gelten auch dann nicht, wenn
ATB diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder in deren Kenntnis
Bestellungen ausführen. Die vorliegenden AGB gelten auch für
alle künftigen Geschäfte, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf
diese Bezug genommen wird.
2.
Die Angebote von ATB sind freibleibend und unverbindlich. Der
Vertrag kommt erst durch eine schriftliche oder mündliche
Auftragsbestätigung durch ATB zustande. Maßgebend für den Inhalt des
Vertrages ist die Auftragsbestätigung, sofern der Kunde nicht binnen
5 Werktagen widerspricht; dies gilt auch bei Abweichungen zwischen
Bestellung und Auftragsbestätigung.
3.
Zeichnungen, Abbildungen, Datenblätter, Spezifikationen, Maße,
Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
4.
Sämtliche Preise gelten ab Lager zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.
Liefertermine, Liefer- oder Leistungsfristen sind unverbindlich,
sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart
wurden. Für den Eintritt von Lieferverzug ist in jedem Fall eine
Mahnung erforderlich.
6.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die ATB die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen –hierzu gehören insbesondere
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei
den Lieferanten von ATB oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat
ATB auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen ATB, die Leistung bzw. Lieferung um die
Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung
länger
als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit
oder wird ATB von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der
Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die
genannten Umstände kann sich ATB nur berufen, wenn sie den Kunden
unverzüglich benachrichtigt.
7.
ATB ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
8.
ATB behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum
Eingang aller Zahlungen aus dem konkreten Liefervertrag sowie aus
sonstigen Verträgen die zwischen dem Kunden und ATB geschlossen
wurden vor. Verarbeitung oder Umbildung der Waren erfolgen stets
für ATB als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt
das Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart,
dass das Miteigentum oder das Alleineigentum des Kunden an der
einheitlichen Sache wertanteilsmäßig(Rechnungswert) auf ATB übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum der ATB
unentgeltlich. Ware an der ATB Alleineigentum oder Miteigentum
zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde
ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht
in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt
sicherungshalber im vollen Umfang an ATB ab. ATB ermächtigt den
Kunden widerruflich, die an ATB abgetretene Forderungen für dessen
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, jedoch nicht im Wege des
Factoring. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen
werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsermächtigungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall steht ATB ein Anspruch gegen
den Kunden auf unverzügliche Mitteilung aller zur Geltendmachung der
abgetretenen Forderungen notwendigen Informationen (insbesondere
Kontaktdaten der Käufer des Kunden) zu; ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Kunde gegen diesen Anspruch nicht geltend machen, wenn die
zugrunde liegende Gegenforderung nicht unstreitig oder rechtskräftig
festgestellt ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware,
insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von ATB
hinweisen und ATB unverzüglich benachrichtigen, damit ATB ihre
Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der
Lage ist, ATB die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen
oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der
Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden –insbesondere
Zahlungsverzug- ist ATB berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche
des Kunden gegen den Dritten zu verlangen.
Aufforderung des Kunden, das schadhafte Einzelteil oder Gerät bzw. das schadhafte Werk an ATB zu schicken, sodann Reparatur und anschließende Rücksendung
Entsendung eines Service-Technikers zum Kunden
und Vornahme der Reparatur
Stellt sich im Rahmen der Nichterfüllung heraus, dass kein Mangel
vorliegt, hat der Kunde sämtliche bei ATB angefallen Kosten
(insbesondere Arbeits-, Material- und Fahrtkosten) zu den
Standardsätzen der ATB zu tragen.
10. Dem
Kunden steht ein Rücktrittsrecht nur nach den nachstehenden
Regelungen zu: Er kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ATB die
gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der
Kunde kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer
Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der
Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes
Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht
der Fall, so kann der Kunde die Gegenleistung entsprechend mindern.
Kommt ATB mit seiner Hauptleistungspflicht in Verzug und gewährt der
Kunde eine angemessene produktspezifische Nachfrist und wird die
Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Kunde zum Rücktritt
berechtigt. Der Kunde kann ferner zurücktreten, wenn die
Nichterfüllung fehlgeschlagen ist; bspw. weil auch ein zweiter
Nacherfüllungsversuch erfolglos war, sofern der Mangel nicht nur
unerheblich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Kunde
seine Gegenleistung mindern.
14. Der
Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen
etwaiger eigener Gegenansprüche nur dann berechtigt, wenn die
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
worden sind.
15.
Lieferungen erfolgen bei Versand stets auf Kosten und Gefahr des
Kunden.
16. Für
diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen ATB und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts.
17.
Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende
Streitigkeiten Mannheim. Gleiches gilt wenn der Kunde eine
natürliche Person ist und nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.